Frage von ralbath: berechnung des elterngeldes – Werbungskosten ???
ist es richtig, dass bei der berechnung des elterngeldes vom bruttoeinkommen – außer steuern, sozialabgaben – auch noch werbungskosten abgezogen werden. die die einkünfte mindern? dadurch hat man dann ein geringeres netto … und von diesem werden nur 67 % bezahlt.
falls es nicht so ist, wir haben aufgrund einer aussage der l-bank keinen widerspruch eingelegt. und nun ist die frist abgelaufen.
vielen lieben dank euch
Beste Antwort:
Answer by Bingelhelm
…also, da die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist, hast du sicherlich nur noch geringes Interesse an den Fakten, oder?
Ansonsten findest du hier einige Informationen:
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!